Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie – Antrag, Begründung und schulische Praxis
Dyskalkulie ist eine anerkannte Rechenstörung, die sich auf das Verständnis von Zahlen, Mengen und Rechenoperationen auswirkt. Sie betrifft nicht die Intelligenz, sondern die mathematische Informationsverarbeitung und kann den schulischen Alltag erheblich beeinträchtigen – insbesondere in Klassenarbeiten, Prüfungen und Abschlussleistungen.
Ein Nachteilsausgleich ist kein Vorteil. Er dient dazu, beeinträchtigungsbedingte Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit herzustellen. Die fachlichen Anforderungen bleiben unverändert.
Wann ein Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie sinnvoll ist
Ein Nachteilsausgleich kommt in Betracht, wenn sich eine Dyskalkulie im Schulalltag unter anderem durch folgende Punkte zeigt:
- grundlegende Schwierigkeiten im Zahlenverständnis
- Probleme beim Erfassen von Mengen, Größen und Rechenwegen
- deutlich erhöhter Zeitbedarf bei mathematischen Aufgaben
- häufige Fehler trotz Übung und Wiederholung
- hoher Stress und Überforderung in Mathematikarbeiten und Prüfungen
Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern die konkrete Auswirkung auf Unterricht, Leistungsnachweise und Prüfungssituationen.
Typische Nachteilsausgleiche bei Dyskalkulie
In der schulischen Praxis werden bei Dyskalkulie häufig folgende Maßnahmen bewilligt:
- Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten und Prüfungen
- Aufteilung umfangreicher Aufgaben in überschaubare Teilschritte
- Nutzung zugelassener Hilfsmittel (z. B. Formelsammlungen, Rechenhilfen)
- klare, strukturierte Aufgabenstellungen
- Bearbeitung mathematischer Aufgaben in ruhiger Umgebung
Welche Maßnahmen zulässig sind, hängt von Schulstufe, Bildungsgang und landesrechtlichen Vorgaben ab. Sie müssen zur Beeinträchtigung passen und nachvollziehbar begründet sein.
Antrag auf Nachteilsausgleich – je nach Schulstufe
Ein Nachteilsausgleich gilt nicht automatisch dauerhaft. Bei einem Wechsel der Schulstufe oder des Bildungsgangs (z. B. Grundschule → Sekundarstufe I → Sekundarstufe II → Berufsschule) ist in der Regel ein neuer Antrag erforderlich.
Begründung im Antrag – empfohlene Formulierung bei Dyskalkulie
Eine sachliche und schulrechtlich unproblematische Formulierung lautet:
Wichtig ist, dass die beantragten Maßnahmen logisch aus dieser Beeinträchtigung folgen und konkret benannt werden.
Erforderliche Unterlagen
- fachärztliche oder psychologische Diagnostik
- schulpsychologischer Bericht
- pädagogische Stellungnahme der Schule
- bei höheren Schulstufen: aktuelles Gutachten mit Bezug auf Prüfungssituationen
Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach Schulstufe, Bildungsgang und landesrechtlichen Vorgaben.
Zusammenfassung
- Dyskalkulie kann einen Nachteilsausgleich rechtfertigen
- Entscheidend sind konkrete schulische Auswirkungen
- Maßnahmen müssen zur Beeinträchtigung passen
- Ein neuer Antrag ist bei Schul- oder Bildungsgangwechsel erforderlich
- AMTHERO bietet passende Anträge für alle Schulstufen
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine schulrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen schulischen und landesrechtlichen Regelungen.
