Für Abiturprüfungen gelten oft eigene Abläufe, Fristen und Zuständigkeiten
Bei Abitur- und Abschlussprüfungen wird Nachteilsausgleich häufig in einem eigenen Prüfungsverfahren festgelegt. Je nach Bundesland kann die Entscheidung über die Abiturprüfung bei anderen Zuständigen liegen als im laufenden Unterricht. Dadurch entstehen in der Praxis vor allem Probleme, wenn Fristen übersehen oder Maßnahmen nicht prüfungsnah beschrieben werden.
Allgemein gilt: Bestehende Regelungen aus dem Unterricht können oft als Grundlage dienen, für die Abiturprüfung wird jedoch häufig eine klare, prüfungsbezogene Festlegung erwartet (insbesondere mit Blick auf Zuständigkeit und Zeitpunkt).
Häufige Gründe, warum es im Abitur „hakt“
- Der Antrag ist nicht rechtzeitig im prüfungsbezogenen Verfahren eingereicht.
- Unterlagen beschreiben die Auswirkungen nicht konkret für Prüfungssituationen.
- Maßnahmen sind zu allgemein oder nicht eindeutig umsetzbar (z. B. unklarer Umfang).
- Unklarheit, wer entscheidet (Schule, Schulaufsicht, Prüfungsvorsitz/Prüfungsgremium).
Einordnung: was in Prüfungen typischerweise wichtiger wird
- Maßnahmen müssen prüfungsnah, konkret und eindeutig beschrieben sein.
- Oft wird festgelegt, für welche Prüfungsanteile die Maßnahme gilt (schriftlich/mündlich/praktisch).
- Je näher der Prüfungstermin, desto weniger organisatorischer Spielraum bleibt.
Bundesweit ist das ein wiederkehrendes Muster: Nicht „die Diagnose“ entscheidet, sondern die konkrete Auswirkung in Prüfungssituationen und die klare Umsetzbarkeit der Maßnahme.
Häufige Fragen
Reicht ein Nachteilsausgleich aus dem Unterricht automatisch fürs Abitur?
Nicht in allen Bundesländern automatisch. Häufig dient er als Grundlage, dennoch kann für die Abiturprüfung eine prüfungsbezogene Festlegung über das zuständige Verfahren nötig sein.
Wann sollte das Thema spätestens geklärt sein?
So früh wie möglich innerhalb der Oberstufe und in jedem Fall rechtzeitig vor den Abiturprüfungen, weil viele Länder Fristen und feste Zuständigkeiten vorsehen.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands sowie die Regelungen der Schule und des Abiturprüfungsverfahrens.
