In der Oberstufe wird der Nachteilsausgleich neu geprüft oder angepasst
Beim Übergang in die Sekundarstufe II kommt es häufig vor, dass bestehende Regelungen zum Nachteilsausgleich überprüft oder neu festgelegt werden. Hintergrund sind andere Leistungsformate, höhere Prüfungsnähe und veränderte Anforderungen.
Relevant ist, ob die bisherigen Maßnahmen prüfungstauglich beschrieben sind und eindeutig festgelegt wurde, für welche Leistungsnachweise sie gelten.
Häufige Gründe für eine erneute Prüfung
- Andere Leistungsformate (Klausuren, Kursarbeiten, Präsentationen).
- Fehlende prüfungsnahe Beschreibung der bisherigen Maßnahmen.
- Unklare Geltung für Leistungsnachweise.
- Neue Zuständigkeiten in der Oberstufe.
Einordnung der Situation
- In der Oberstufe wird stärker auf Zielgleichheit geachtet.
- Maßnahmen müssen klar umsetzbar und eindeutig festgelegt sein.
- Unklare Regelungen führen häufig zu Einschränkungen.
Entscheidend ist die konkrete Wirkung der Maßnahme in prüfungsnahen Situationen, nicht die bloße Übernahme früherer Regelungen.
Häufige Fragen
Ist eine Neubewertung in der Oberstufe üblich?
Ja. Aufgrund der Prüfungsnähe werden Maßnahmen häufig überprüft oder angepasst.
Gelten frühere Regelungen automatisch weiter?
Nicht zwingend. In der Praxis wird oft eine neue Festlegung erwartet.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die landesrechtlichen Vorgaben und die Regelungen der jeweiligen Schule.
