Vollmacht für Behördenwege – PDF

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1. Vollmachtgeber

2. Bevollmächtigte Person

3. Behörde / Stelle (optional)

Optional ausfüllen, wenn die Vollmacht für eine konkrete Behörde/Stelle gedacht ist.

4. Umfang der Vollmacht (Behördenwege)

5. Dauer der Vollmacht

6. Ort & Datum

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Behörden & Recht

Vollmacht für Behördenwege

Mit einer Vollmacht für Behördenwege ermächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, ihn ausschließlich gegenüber Behörden und öffentlichen Stellen zu vertreten. Die Vollmacht ist bewusst inhaltlich begrenzt und gilt nicht für private oder finanzielle Geschäfte.

Gegenstand der Vollmacht

Die Vollmacht beschränkt sich auf behördliche Angelegenheiten und Verwaltungsverfahren.

  • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern
  • Abgabe und Entgegennahme von Anträgen
  • Entgegennahme von Bescheiden und Schreiben
  • Akteneinsicht, soweit zulässig
  • Klärung von Rückfragen im Verwaltungsverfahren

Abgrenzung

Diese Vollmacht gilt nicht für:

  • Bank- oder Finanzgeschäfte
  • Vertragsabschlüsse im privaten Bereich
  • Verfügungen über Vermögen
  • notarielle Rechtsgeschäfte

Der Umfang ist bewusst eng gefasst, um Missbrauch auszuschließen.

Formulierung der Behördenvollmacht

„Hiermit bevollmächtige ich, [Name, Anschrift, Geburtsdatum], Herrn / Frau [Name, Anschrift, Geburtsdatum], mich ausschließlich in Angelegenheiten gegenüber Behörden, Ämtern und sonstigen öffentlichen Stellen zu vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Abgabe und Entgegennahme von Anträgen, Erklärungen und Bescheiden. Diese Vollmacht gilt ab sofort und kann jederzeit widerrufen werden.“

Erforderliche Angaben

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • klarer Hinweis auf Beschränkung auf Behördenwege
  • Beginn der Vollmacht
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Hinweise

Behörden können zusätzlich eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers verlangen. Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Vollmachten und Schreiben für behördliche Verfahren.

Zur Formular-Übersicht

Hinweis: Der Umfang der Vollmacht bestimmt, welche Handlungen der Bevollmächtigte wirksam vornehmen darf.

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