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Vollmacht für Behördenwege
Mit einer Vollmacht für Behördenwege ermächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, ihn ausschließlich gegenüber Behörden und öffentlichen Stellen zu vertreten. Die Vollmacht ist bewusst inhaltlich begrenzt und gilt nicht für private oder finanzielle Geschäfte.
Gegenstand der Vollmacht
Die Vollmacht beschränkt sich auf behördliche Angelegenheiten und Verwaltungsverfahren.
- Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern
- Abgabe und Entgegennahme von Anträgen
- Entgegennahme von Bescheiden und Schreiben
- Akteneinsicht, soweit zulässig
- Klärung von Rückfragen im Verwaltungsverfahren
Abgrenzung
Diese Vollmacht gilt nicht für:
- Bank- oder Finanzgeschäfte
- Vertragsabschlüsse im privaten Bereich
- Verfügungen über Vermögen
- notarielle Rechtsgeschäfte
Der Umfang ist bewusst eng gefasst, um Missbrauch auszuschließen.
Formulierung der Behördenvollmacht
Erforderliche Angaben
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- klarer Hinweis auf Beschränkung auf Behördenwege
- Beginn der Vollmacht
- Ort und Datum
- Unterschrift des Vollmachtgebers
Hinweise
Behörden können zusätzlich eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers verlangen. Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Vollmachten und Schreiben für behördliche Verfahren.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Der Umfang der Vollmacht bestimmt, welche Handlungen der Bevollmächtigte wirksam vornehmen darf.
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