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Widerruf einer Einwilligung / Ermächtigung
Erteilte Einwilligungen oder Ermächtigungen können grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Dies betrifft insbesondere Einwilligungen zur Datenverarbeitung, Zahlungs- oder Abbuchungsermächtigungen sowie sonstige freiwillige Zustimmungen.
Worum geht es?
Mit dem Widerruf wird eine zuvor erteilte Zustimmung für die Zukunft aufgehoben. Der Widerruf wirkt grundsätzlich ab Zugang bei der empfangenden Stelle.
- Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Widerruf einer SEPA-Lastschrift- oder Zahlungsermächtigung
- Widerruf von Erklärungen gegenüber Behörden
- Widerruf freiwilliger Zustimmungen oder Erlaubnisse
Rechtliche Hinweise
Ein Widerruf ist in der Regel formlos möglich. Bereits erfolgte Maßnahmen bleiben hiervon unberührt. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- Name der empfangenden Stelle
- Bezeichnung der Einwilligung / Ermächtigung
- Datum der ursprünglichen Erklärung
- eindeutige Widerrufserklärung
- Datum und Unterschrift
Formulierung (Beispieltext)
Der Widerruf sollte eindeutig formuliert sein. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Übermittlung
Der Widerruf kann schriftlich, elektronisch oder auf dem vorgesehenen Kommunikationsweg an die zuständige Stelle übermittelt werden. Eine nachweisbare Übermittlung ist empfehlenswert.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Erklärungen, Anträge und Mitteilungen rund um Rechte, Einwilligungen und Verwaltungsvorgänge.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: AMTHERO ist kein Amt und keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte dienen als Vorlage und Orientierung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die konkrete Ausgestaltung der Einwilligung.
AMTHERO ist ein privates Informations- und Formularportal. Dieses Formular ist eine ausfüllbare Vorlage bzw. Formularhilfe. Nach dem Ausfüllen kann ein druckbares PDF erzeugt werden.
Hinweis: AMTHERO ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Das amtliche Verfahren selbst ist bei der zuständigen Stelle grundsätzlich auch ohne AMTHERO möglich.
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