Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch BAföG-Bescheid
Widerspruch gegen einen BAföG-Bescheid
Gegen einen BAföG-Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Entscheidung ganz oder teilweise fehlerhaft oder unvollständig ist. Der Widerspruch dient der erneuten Prüfung und möglichen Korrektur des Bescheids.
Gegenstand des Widerspruchs
Der Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid des zuständigen BAföG-Amtes.
- zu geringe Förderhöhe
- fehlerhafte Einkommensanrechnung
- nicht berücksichtigte Freibeträge
- Ablehnung oder Teilablehnung des Antrags
- falscher Bewilligungszeitraum
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang beim BAföG-Amt. Die Frist ist zwingend einzuhalten.
Formulierung des Widerspruchs
Eine ausführliche Begründung kann direkt beigefügt oder nachgereicht werden.
Mögliche Begründungen
- falsche Einkommens- oder Vermögensberechnung
- nicht berücksichtigte Unterlagen
- falsche Angaben zum Bedarf
- Rechen- oder Übertragungsfehler
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- Fördernummer / Aktenzeichen
- Datum des BAföG-Bescheids
- klare Erklärung des Widerspruchs
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und nachweisbar beim BAföG-Amt eingehen (z. B. per Post oder über das Online-Portal, sofern angeboten).
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu BAföG, Studium, Widerspruch und sozialrechtlichen Verfahren.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Wird der Widerspruch abgelehnt, kann anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
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