Du erstellst einen Widerspruch für: Fahrtkosten: Ablehnung
Widerspruch gegen Ablehnung von Fahrtkosten durch die Krankenkasse
Lehnt die Krankenkasse die Erstattung von Fahrtkosten ab, kann das dazu führen, dass notwendige Arzt- oder Behandlungstermine nur schwer wahrgenommen werden können. Fahrtkosten können übernommen werden, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse steht.
Ablehnungen erfolgen meist schriftlich per Bescheid. Sie sind nicht automatisch rechtmäßig und können überprüft werden – insbesondere dann, wenn die medizinische Notwendigkeit belegt ist oder die Begründung pauschal ausfällt.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden.
Wann Fahrtkosten übernommen werden können
Fahrtkosten kommen insbesondere dann in Betracht, wenn eine Behandlung medizinisch zwingend ist und der Transport zur Durchführung der Leistung erforderlich ist. Häufige Streitpunkte sind, ob die Fahrt „zwingend notwendig“ war und ob eine günstigere oder zumutbare Alternative bestanden hätte.
- die Fahrt ist aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig
- die Fahrt steht im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse
- eigene Anreise ist gesundheitlich nicht zumutbar (z. B. eingeschränkte Mobilität)
- Nachweise (Termin, Verordnung, Attest) sind vorhanden oder können nachgereicht werden
Entscheidend ist immer der Einzelfall. Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung ist oft angreifbar.
Typische Gründe für eine Ablehnung
- die Fahrt sei nicht zwingend medizinisch erforderlich
- die Behandlung könne anders organisiert werden
- es sei eine günstigere Anreise zumutbar
- es fehle eine Verordnung oder ein medizinischer Nachweis
- formale Voraussetzungen seien nicht erfüllt
Wenn du Nachweise hast (Termine, Verordnung, Attest), solltest du diese im Widerspruch als Anlagen aufführen.
Wann ein Widerspruch sinnvoll ist
- die Fahrt medizinisch notwendig war (z. B. Behandlung/Termin/Verordnung)
- eine eigenständige Anreise nicht zumutbar war (Mobilität/gesundheitliche Gründe)
- die Ablehnung pauschal oder unvollständig begründet wurde
- Nachweise können nachgereicht werden
- die Entscheidung berücksichtigt deinen Einzelfall nicht ausreichend
Ziel des Widerspruchs ist die erneute Prüfung und die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten.
Ablauf des Widerspruchsverfahrens
- Widerspruch fristgerecht einlegen (meist 1 Monat)
- Nachweise und Unterlagen beifügen oder nachreichen
- erneute Prüfung durch die Krankenkasse
- Entscheidung per Widerspruchsbescheid
Wenn Unterlagen noch fehlen: fristwahrend widersprechen und Begründung nachreichen.
Formulierungshilfe für den Widerspruch
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, der individuelle Sachverhalt sowie die gesetzlichen Regelungen (u. a. SGB V und SGG).
