Widerspruch gegen gewerberechtliche Verfügung / Untersagung

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Gewerbe & Verwaltung

Widerspruch gegen eine gewerberechtliche Verfügung / Untersagung

Gegen eine gewerberechtliche Verfügung oder Untersagung kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Entscheidung rechtswidrig, unverhältnismäßig oder fehlerhaft ist. Der Widerspruch dient der erneuten rechtlichen und tatsächlichen Überprüfung durch die zuständige Behörde.

Gegenstand des Widerspruchs

Der Widerspruch richtet sich gegen eine behördliche Maßnahme nach dem Gewerberecht (z. B. GewO).

  • Gewerbeuntersagung
  • teilweise oder vollständige Betriebsschließung
  • Nebenbestimmungen, Auflagen oder Anordnungen
  • Widerruf einer Gewerbeerlaubnis
  • Untersagung wegen Unzuverlässigkeit

Widerspruchsfrist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der zuständigen Behörde. Die Frist ist zwingend einzuhalten.

Formulierung des Widerspruchs

„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die gewerberechtliche Verfügung / Untersagung vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein. Die Entscheidung ist aus meiner Sicht rechtswidrig und unverhältnismäßig. Ich bitte um erneute Prüfung und Aufhebung des Bescheids.“

Eine ausführliche Begründung kann dem Widerspruch beigefügt oder nachgereicht werden.

Typische Widerspruchsgründe

  • fehlende oder fehlerhafte Ermessensausübung
  • keine oder unzureichende Anhörung
  • Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme
  • unzutreffende Tatsachenfeststellungen
  • mildere Mittel nicht geprüft

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift des Gewerbetreibenden
  • Name der zuständigen Behörde
  • Aktenzeichen / Geschäftszeichen
  • Datum der Verfügung
  • klare Erklärung des Widerspruchs
  • Datum und Unterschrift

Wichtiger Hinweis zur sofortigen Vollziehung

Ist die sofortige Vollziehung angeordnet, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. In diesem Fall kann zusätzlich ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht erforderlich sein.

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Gewerberecht, Verwaltung und verwaltungsrechtlichen Verfahren.

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Hinweis: Gewerberechtliche Maßnahmen greifen häufig erheblich in die Berufsausübung ein. Fristen und rechtliche Schritte sollten sorgfältig geprüft werden.

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