Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung
Widerspruch gegen einen Bescheid zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Gegen einen Bescheid zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Entscheidung fehlerhaft, unvollständig oder rechtswidrig ist. Der Widerspruch zwingt die Behörde zu einer erneuten rechtlichen und rechnerischen Prüfung.
Fehler treten besonders häufig bei der Berechnung des Bedarfs, der Anrechnung von Einkommen oder der Übernahme der Unterkunftskosten auf.
Gegenstand des Widerspruchs
Der Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid des Sozialamts zur Grundsicherung.
- Ablehnung der Grundsicherung
- zu niedrige Leistungsbewilligung
- falsche Einkommensanrechnung (z. B. Rente)
- nicht anerkannte Kosten der Unterkunft
- fehlende Mehrbedarfe
- Rückforderungs- oder Aufhebungsbescheide
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang beim Sozialamt. Die Frist ist zwingend einzuhalten.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.
Formulierung des Widerspruchs
Eine detaillierte Begründung kann dem Widerspruch beigefügt oder nachgereicht werden.
Häufige Widerspruchsgründe
- falsche Anrechnung von Renten oder sonstigem Einkommen
- nicht berücksichtigte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge
- unangemessen gekürzte Unterkunfts- oder Heizkosten
- fehlender Mehrbedarf (z. B. Krankheit, Behinderung)
- Rechen- oder Übertragungsfehler
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- Name des zuständigen Sozialamts
- Aktenzeichen / Geschäftszeichen
- Datum des Bescheids
- klare Erklärung des Widerspruchs
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Der Widerspruch sollte schriftlich und nachweisbar eingereicht werden (z. B. per Post, Fax, persönliche Abgabe oder über ein Online-Postfach).
Weitere Schritte
Wird über den Widerspruch nicht entschieden oder wird er abgelehnt, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Bei existenzieller Notlage ist zusätzlich ein Eilantrag möglich.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Leistungen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum. Fehler sollten konsequent überprüft werden.
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