Widerspruch Grundsteuer-Bescheid

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Steuern & Abgaben

Widerspruch gegen einen Grundsteuer-Bescheid

Gegen einen Grundsteuer-Bescheid der Kommune kann Widerspruch eingelegt werden, wenn der Bescheid fehlerhaft, unzutreffend oder rechtswidrig ist. Der Widerspruch veranlasst eine erneute rechtliche und rechnerische Prüfung durch die Behörde.

Fehler entstehen häufig bei der Übernahme der Grundlagenbescheide, bei Flächenangaben oder bei der Anwendung des Hebesatzes.

Gegenstand des Widerspruchs

Der Widerspruch richtet sich gegen den kommunalen Grundsteuer-Bescheid (Grundsteuer A oder B).

  • falsche Berechnung der Grundsteuer
  • unzutreffende Grundstücks- oder Wohnfläche
  • fehlerhafte Anwendung des Hebesatzes
  • Übernahme fehlerhafter Grundlagenbescheide
  • Rechen- oder Übertragungsfehler

Widerspruchsfrist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuer-Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde oder Stadt.

Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.

Wichtiger Hinweis zu Grundlagenbescheiden

Die Grundsteuer beruht auf einem Grundlagenbescheid (z. B. Grundsteuerwert- oder Messbescheid). Ein Widerspruch gegen den Grundsteuer-Bescheid ist nur insoweit möglich, wie die Gemeinde eigene Fehler gemacht hat.

Fehler im Grundlagenbescheid müssen gesondert bei der zuständigen Finanzbehörde angegriffen werden.

Formulierung des Widerspruchs

„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Grundsteuer-Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein. Der Bescheid ist aus meiner Sicht fehlerhaft. Ich bitte um erneute Prüfung und entsprechende Korrektur.“

Eine detaillierte Begründung kann beigefügt oder nachgereicht werden.

Häufige Widerspruchsgründe

  • falsche Grundstücks- oder Wohnflächenangaben
  • unzutreffende Nutzungsart
  • falscher Hebesatz angewendet
  • Rechen- oder Übertragungsfehler
  • fehlende Berücksichtigung von Befreiungen oder Ermäßigungen

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift des Steuerpflichtigen
  • Bezeichnung der Gemeinde / Stadt
  • Kassenzeichen / Aktenzeichen
  • Datum des Grundsteuer-Bescheids
  • klare Erklärung des Widerspruchs
  • Datum und Unterschrift

Zahlungspflicht trotz Widerspruch

Ein Widerspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist daher zunächst zu zahlen. Gegebenenfalls kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Steuern, Abgaben und verwaltungsrechtlichen Verfahren.

Zur Formular-Übersicht

Hinweis: Bei Grundsteuerbescheiden ist die Trennung zwischen Grundlagenbescheid und Steuerbescheid entscheidend für den richtigen Rechtsbehelf.

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