Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch Grundsteuer-Bescheid
Widerspruch gegen einen Grundsteuer-Bescheid
Gegen einen Grundsteuer-Bescheid der Kommune kann Widerspruch eingelegt werden, wenn der Bescheid fehlerhaft, unzutreffend oder rechtswidrig ist. Der Widerspruch veranlasst eine erneute rechtliche und rechnerische Prüfung durch die Behörde.
Fehler entstehen häufig bei der Übernahme der Grundlagenbescheide, bei Flächenangaben oder bei der Anwendung des Hebesatzes.
Gegenstand des Widerspruchs
Der Widerspruch richtet sich gegen den kommunalen Grundsteuer-Bescheid (Grundsteuer A oder B).
- falsche Berechnung der Grundsteuer
- unzutreffende Grundstücks- oder Wohnfläche
- fehlerhafte Anwendung des Hebesatzes
- Übernahme fehlerhafter Grundlagenbescheide
- Rechen- oder Übertragungsfehler
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuer-Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde oder Stadt.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.
Wichtiger Hinweis zu Grundlagenbescheiden
Die Grundsteuer beruht auf einem Grundlagenbescheid (z. B. Grundsteuerwert- oder Messbescheid). Ein Widerspruch gegen den Grundsteuer-Bescheid ist nur insoweit möglich, wie die Gemeinde eigene Fehler gemacht hat.
Fehler im Grundlagenbescheid müssen gesondert bei der zuständigen Finanzbehörde angegriffen werden.
Formulierung des Widerspruchs
Eine detaillierte Begründung kann beigefügt oder nachgereicht werden.
Häufige Widerspruchsgründe
- falsche Grundstücks- oder Wohnflächenangaben
- unzutreffende Nutzungsart
- falscher Hebesatz angewendet
- Rechen- oder Übertragungsfehler
- fehlende Berücksichtigung von Befreiungen oder Ermäßigungen
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift des Steuerpflichtigen
- Bezeichnung der Gemeinde / Stadt
- Kassenzeichen / Aktenzeichen
- Datum des Grundsteuer-Bescheids
- klare Erklärung des Widerspruchs
- Datum und Unterschrift
Zahlungspflicht trotz Widerspruch
Ein Widerspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Grundsteuer ist daher zunächst zu zahlen. Gegebenenfalls kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Steuern, Abgaben und verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Bei Grundsteuerbescheiden ist die Trennung zwischen Grundlagenbescheid und Steuerbescheid entscheidend für den richtigen Rechtsbehelf.
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