Widerspruch gegen Kosten der Unterkunft (KdU) – Jobcenter
Werden die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter gekürzt, nur teilweise übernommen oder als unangemessen bewertet, kann dies den Bestand der Wohnung gefährden.
Gegen entsprechende Bescheide des Jobcenters ist der Widerspruch das zentrale Rechtsmittel, um die tatsächlichen Mietkosten überprüfen zu lassen.
Rechtliche Grundlage
Die Übernahme der Unterkunftskosten richtet sich nach § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II). Danach sind die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung zu übernehmen, soweit diese angemessen sind.
Das Jobcenter muss die Angemessenheit anhand eines schlüssigen Konzepts bestimmen. Pauschale Kürzungen sind unzulässig.
Typische Fehler bei KdU-Entscheidungen
- kein oder fehlerhaftes schlüssiges Konzept
- veraltete oder falsche Mietobergrenzen
- Wohnungsmarktbesonderheiten nicht berücksichtigt
- Heizkosten pauschal gekürzt
- tatsächliche Miete trotz fehlender Alternativen gekürzt
- fehlende Kostensenkungsaufforderung oder zu kurze Frist
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang beim Jobcenter.
Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig.
Formulierung des Widerspruchs
Eine detaillierte Begründung kann nachgereicht werden, um zunächst die Frist zu wahren.
Wichtige Begründungsansätze
- keine realistisch verfügbare günstigere Wohnung
- Wohnungsmarkt ist angespannt
- Umzug ist unzumutbar (gesundheitlich, familiär, schulisch)
- fehlendes oder unzureichendes schlüssiges Konzept
- Heizkosten entsprechen dem tatsächlichen Bedarf
- Kostensenkungsfrist noch nicht abgelaufen
Hilfreich sind Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung, Heizkostenabrechnungen, Wohnungsanzeigen und Nachweise erfolgloser Wohnungssuche.
Übermittlung des Widerspruchs
Der Widerspruch sollte schriftlich und nachweisbar eingereicht werden (Post, Fax oder Jobcenter-Onlineportal). Eine einfache E-Mail ist rechtlich unsicher.
Weitere Schritte
Achtung: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Werden die Unterkunftskosten nicht vollständig gezahlt, kann ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein.
Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Die Kosten der Unterkunft sichern den Erhalt der Wohnung. Kürzungen sollten stets geprüft und rechtzeitig angegriffen werden.
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