Du erstellst einen Widerspruch für: Krankengeld: Ablehnung
Widerspruch gegen die Ablehnung von Krankengeld
Wenn die Krankenkasse Krankengeld ablehnt, ist das für Betroffene oft ein finanzieller Notfall. Die Ablehnung kommt meist per Bescheid und wird häufig mit „fehlenden Voraussetzungen“, „unterbrochener Arbeitsunfähigkeit“ oder „formalen Gründen“ begründet.
Gegen den Ablehnungsbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Entscheidend ist: fristgerecht einreichen – die Begründung kann später ergänzt werden.
Typische Gründe für die Ablehnung von Krankengeld
Häufige Ablehnungsgründe in der Praxis sind:
- die Krankenkasse sieht die Voraussetzungen für Krankengeld als nicht erfüllt
- es wird eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit angenommen
- die Arbeitsunfähigkeit sei nicht (rechtzeitig) ärztlich festgestellt worden
- es sollen Unterlagen fehlen oder nicht verwertbar sein
- es wird auf eine sozialmedizinische Einschätzung (z. B. Medizinischer Dienst) verwiesen
Wichtig: Nicht jede formale Begründung ist automatisch richtig. Entscheidend ist der Bescheidinhalt, der tatsächliche Verlauf der Arbeitsunfähigkeit und die medizinische Dokumentation.
Wann ein Widerspruch besonders sinnvoll ist
- Sie sind weiterhin arbeitsunfähig und das ist ärztlich nachvollziehbar dokumentiert
- die Ablehnung ist pauschal oder widersprüchlich begründet
- es werden „Formalfehler“ behauptet, die Sie nicht nachvollziehen können
- es gibt Arztberichte / Befunde, die im Bescheid nicht berücksichtigt wurden
- die Krankenkasse stützt sich nur auf eine Einschätzung, ohne Ihre Unterlagen ausreichend zu würdigen
Ziel des Widerspruchs ist die erneute Prüfung der Entscheidung – medizinisch und rechtlich.
Kurz-Check vor dem Widerspruch
- Bescheiddatum + Zugang: Frist berechnen (meist 1 Monat ab Zugang)
- Begründung im Bescheid: Was genau wird behauptet?
- AU-Verlauf: lückenlos? Übergänge nachvollziehbar?
- Unterlagen: Arztberichte, Befunde, Krankenhaus-/Reha-Berichte vorhanden?
- Kontakt zur Arztpraxis: kurze Stellungnahme möglich?
Tipp: Auch wenn Unterlagen noch fehlen – Widerspruch fristwahrend einlegen und Nachreichung ankündigen.
Begründung – sachlich und sicher formulieren
Bewährt ist eine kurze, klare Begründung ohne Angriffsmodus:
Das schützt die Frist und hält die Tür offen, Unterlagen strukturiert nachzureichen.
Sinnvolle Unterlagen (wenn vorhanden)
- aktueller AU-Nachweis / Verlauf
- Arztbericht / Befundbericht (kurz, diagnosesicher)
- Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsbericht
- Medikationsplan / Therapieplan (falls relevant)
- Schriftwechsel mit der Krankenkasse
Nicht alles ist zwingend. Wichtig ist ein nachvollziehbarer medizinischer Verlauf.
Zusammenfassung
- Ablehnung kommt per Bescheid – Frist beachten
- Widerspruch kann fristwahrend auch kurz eingelegt werden
- Begründung und Unterlagen können nachgereicht werden
- Ziel: erneute Prüfung der Ablehnung
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, die Umstände des Einzelfalls sowie die gesetzlichen Regelungen (u. a. SGB V und SGG).
