Du erstellst einen Widerspruch für: Krankengeld: Einstellung
Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes
Wird das Krankengeld durch die Krankenkasse eingestellt, geraten viele Betroffene unvermittelt in eine existenzielle Situation. Häufig erfolgt die Einstellung, obwohl weiterhin eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit besteht oder die gesundheitliche Situation sich nicht verbessert hat.
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn Versicherte krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Eine Einstellung ist nur unter bestimmten rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zulässig.
Gegen einen Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist formfrei, muss jedoch fristgerecht erfolgen.
Typische Gründe für die Einstellung des Krankengeldes
In der Praxis stützen Krankenkassen die Einstellung des Krankengeldes häufig auf eine der folgenden Begründungen:
- die Krankenkasse geht von wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit aus
- eine Einschätzung des Medizinischen Dienstes (MD) liegt vor
- es wird behauptet, die Arbeitsunfähigkeit bestehe nicht mehr
- formale Gründe wie angeblich fehlende oder verspätete Unterlagen
- Zweifel an der Fortdauer der Erkrankung
Die Einschätzung der Krankenkasse ist nicht automatisch maßgeblich. Entscheidend ist der tatsächliche Gesundheitszustand und die ärztliche Bewertung.
Wann ein Widerspruch sinnvoll ist
- eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist
- die Entscheidung allein auf einem MD-Gutachten beruht
- sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat
- die Begründung des Bescheids unklar oder pauschal ist
- formale Gründe vorgeschoben werden
Ein Widerspruch ermöglicht die erneute medizinische und rechtliche Prüfung der Entscheidung durch die Krankenkasse.
Ablauf des Widerspruchsverfahrens
- Einlegung des Widerspruchs innerhalb eines Monats
- Prüfung des Bescheids durch die Krankenkasse
- ggf. erneute Einschaltung des Medizinischen Dienstes
- Entscheidung durch Widerspruchsbescheid
Die Begründung des Widerspruchs kann nachgereicht oder ergänzt werden. Wichtig ist vor allem die fristgerechte Einlegung.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB V) sowie der konkrete Bescheid der Krankenkasse.
