Du erstellst einen Widerspruch für: Krankengeld: Ruhen/Unterbrechung (Mitwirkung)
Widerspruch gegen Ruhen oder Unterbrechung von Krankengeld
Teilt die Krankenkasse mit, dass dein Krankengeld „ruht“ oder „unterbrochen“ wird, hat das oft direkte finanzielle Folgen. Häufig wird dies mit fehlender Mitwirkung (z. B. Unterlagen, Termine, Fragebogen) oder unklaren Angaben begründet.
Ein Ruhen oder eine Unterbrechung ist nicht automatisch rechtmäßig. Entscheidend ist, ob du tatsächlich zur Mitwirkung verpflichtet warst, ob dir konkret mitgeteilt wurde, was fehlt – und ob du die Mitwirkung bereits erbracht hast oder nachholen kannst.
Gegen den Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist, die Frist zu wahren – eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
Was bedeutet „Ruhen“ oder „Unterbrechung“?
Beim Ruhen oder der Unterbrechung wird das Krankengeld (vorübergehend) nicht ausgezahlt. Die Krankenkasse beruft sich dabei häufig darauf, dass Unterlagen fehlen oder eine Mitwirkung nicht erfolgt sei. Für die Beurteilung ist wichtig, ob die Krankenkasse dir klar und konkret gesagt hat, was erforderlich ist – und ob du das fristgerecht erledigt hast.
- fehlende Mitwirkung wird behauptet (Unterlagen, Auskünfte, Termine)
- unklare oder pauschale Anforderungen ohne konkrete Benennung
- Mitwirkung wurde bereits erbracht, aber nicht berücksichtigt
- Schlussfolgerung ist unverhältnismäßig
Wichtig: Du kannst verlangen, dass die Krankenkasse konkret mitteilt, was genau fehlt und warum das für die Entscheidung nötig ist.
Typische Auslöser in der Praxis
- Fragebogen oder Formulare nicht (rechtzeitig) zurückgesendet
- angeforderte Unterlagen fehlen (z. B. AU, Befund, Arbeitgeberdaten)
- Termin beim MD / Gutachter nicht wahrgenommen oder Terminproblem
- Unklarheiten zum AU-Zeitraum oder zur durchgängigen Bescheinigung
- Mitwirkung wurde eingereicht, kam aber angeblich nicht an
Wenn du Unterlagen bereits gesendet hast: Datum, Versandart und ggf. Nachweise (E-Mail, Fax, Einschreiben) sind hilfreich.
Wann ein Widerspruch sinnvoll ist
- du hast die verlangte Mitwirkung bereits erbracht
- die Krankenkasse hat nicht klar benannt, was konkret fehlt
- die Entscheidung ist unverhältnismäßig
- es liegt ein Missverständnis oder Zustellproblem vor
- du kannst fehlende Unterlagen kurzfristig nachreichen
Ziel des Widerspruchs ist die Wiederaufnahme der Auszahlung bzw. eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung deiner Mitwirkung.
Ablauf des Widerspruchsverfahrens
- Widerspruch fristgerecht einlegen (meist 1 Monat)
- fehlende Unterlagen nachreichen (falls nötig)
- erneute Prüfung durch die Krankenkasse
- Entscheidung per Widerspruchsbescheid
Wenn dir Unterlagen fehlen: Du kannst fristwahrend widersprechen und die Begründung nachreichen.
Formulierungshilfe für den Widerspruch
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, der individuelle Sachverhalt sowie die gesetzlichen Regelungen (u. a. SGB V und SGG).
