Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch Schwerbehindertenausweis / GdB
Widerspruch gegen Schwerbehindertenausweis oder GdB-Feststellung
Wird ein Schwerbehindertenausweis abgelehnt oder ein zu niedriger Grad der Behinderung (GdB) festgestellt, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz und soziale Leistungen.
Gegen Bescheide des Versorgungsamtes kann Widerspruch eingelegt werden. GdB-Feststellungen sind häufig angreifbar, insbesondere bei unvollständiger medizinischer Bewertung oder fehlerhafter Anwendung der gesetzlichen Maßstäbe.
Rechtliche Grundlage
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Maßgeblich sind die dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – nicht einzelne Diagnosen für sich allein.
Typische Gründe für fehlerhafte GdB-Bescheide
- ärztliche Unterlagen wurden unvollständig ausgewertet
- mehrere Erkrankungen wurden nicht in ihrer Gesamtauswirkung betrachtet
- psychische oder chronische Erkrankungen wurden abgewertet
- Funktionsbeeinträchtigungen wurden zu niedrig eingeschätzt
- veraltete Befunde statt aktueller Gesundheitslage
- Fehler bei der Anwendung der VersMedV
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der zuständigen Behörde.
Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig.
Formulierung des Widerspruchs
Eine ausführliche medizinische Begründung kann nachgereicht werden, um zunächst die Frist zu wahren.
Wichtige Begründungsansätze
- dauerhafte funktionelle Einschränkungen im Alltag
- Zusammenwirken mehrerer Erkrankungen (Gesamtbetrachtung)
- chronischer Verlauf oder Verschlechterung des Gesundheitszustands
- psychische Belastungen und deren Auswirkungen
- unzureichende Würdigung ärztlicher Befunde
Besonders wichtig sind aktuelle Facharztberichte, Reha-Entlassungsberichte, Krankenhausunterlagen und aussagekräftige Stellungnahmen behandelnder Ärzte.
Übermittlung des Widerspruchs
Der Widerspruch sollte schriftlich und nachweisbar eingereicht werden (Post, Fax oder Online-Portal der Behörde). Eine einfache E-Mail ist rechtlich unsicher.
Weitere Schritte
Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Häufig erfolgt im Widerspruchsverfahren eine erneute medizinische Bewertung.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Der festgestellte GdB entscheidet über wichtige Rechte und Nachteilsausgleiche. Eine zu niedrige Einstufung sollte konsequent überprüft werden.
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