Widerspruch Wohngeld-Bescheid

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Wohnen & Soziales

Widerspruch gegen den Wohngeld-Bescheid

Wird Wohngeld abgelehnt, zu niedrig festgesetzt oder rückwirkend gekürzt, kann dies die Sicherung des Wohnraums gefährden. Gegen Bescheide der Wohngeldbehörde ist der Widerspruch das zentrale Rechtsmittel.

Wohngeld-Bescheide sind häufig angreifbar – insbesondere bei Einkommensberechnung, Haushaltszusammensetzung oder der Berücksichtigung von Miete und Belastungen.

Rechtliche Grundlage

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. Maßgeblich sind Einkommen, Haushaltsgröße, zuschussfähige Miete bzw. Belastung sowie die örtliche Mietenstufe.

Die Behörde ist verpflichtet, alle relevanten Tatsachen vollständig und korrekt zu berücksichtigen.

Typische Fehler im Wohngeld-Bescheid

  • Einkommen wurde zu hoch oder falsch berechnet
  • einzelne Einkommensarten wurden unzutreffend angerechnet
  • Haushaltsmitglieder wurden nicht vollständig berücksichtigt
  • zuschussfähige Miete oder Belastung zu niedrig angesetzt
  • falsche Mietenstufe zugrunde gelegt
  • Nachweise wurden übersehen oder nicht ausgewertet

Widerspruchsfrist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wohngeld-Bescheids eingelegt werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Wohngeldbehörde.

Nach Fristablauf wird der Bescheid bestandskräftig.

Formulierung des Widerspruchs

„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] über die Bewilligung / Ablehnung von Wohngeld ein. Die Berechnung halte ich für fehlerhaft. Ich bitte um erneute Prüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommens- und Wohnverhältnisse.“

Eine detaillierte Begründung oder fehlende Nachweise können nachgereicht werden, um zunächst die Frist zu wahren.

Wichtige Begründungsansätze

  • tatsächliches Einkommen liegt niedriger als berechnet
  • einmalige Einnahmen wurden zu Unrecht angerechnet
  • Haushaltsmitglieder wurden falsch gezählt
  • Mietkosten oder Nebenkosten wurden unvollständig berücksichtigt
  • aktuelle Änderungen wurden nicht einbezogen

Hilfreich sind Gehaltsnachweise, Bescheide anderer Behörden, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Kontoauszüge (soweit erforderlich).

Übermittlung des Widerspruchs

Der Widerspruch sollte schriftlich und nachweisbar eingereicht werden (Post, Fax oder Online-Portal der Wohngeldstelle). Eine einfache E-Mail ist rechtlich unsicher.

Weitere Schritte

Wird der Widerspruch abgelehnt, kann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Bei existenziellen Problemen sollte zusätzlich geprüft werden, ob vorläufige Leistungen oder andere Unterstützungen möglich sind.

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Hinweis: Wohngeld dient der Sicherung angemessenen Wohnens. Fehlerhafte Bescheide sollten fristgerecht überprüft und korrigiert werden.

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